1. Offene politische Debatte
RepublikReport ist für unterschiedliche politische Positionen offen. Zustimmung zu einer Partei, scharfe Regierungskritik, Kritik an Opposition, Institutionen oder gesellschaftlichen Entwicklungen und auch unpopuläre Meinungen sind zulässig, solange sie rechtmäßig und sachbezogen geäußert werden. Moderiert wird nach Verhalten und Inhalt – nicht nach politischer Richtung.
2. Respekt vor anderen Personen
Persönliche Angriffe, gezielte Einschüchterung, anhaltende Belästigung, Entmenschlichung und schwere Herabwürdigung anderer Nutzer oder konkret identifizierbarer Personen sind nicht erlaubt. Harte Kritik an öffentlichen Aussagen und politischem Handeln bleibt möglich, wenn sie nicht in unzulässige persönliche Angriffe umschlägt.
3. Keine Drohungen oder Gewaltaufrufe
Konkrete Drohungen, Aufrufe zu Gewalt, Billigung unmittelbar bevorstehender Gewalttaten, Anleitungen zur gezielten Schädigung anderer Personen oder vergleichbare gefährdende Inhalte werden nicht geduldet. Bei einer ernsthaften Gefährdung können Inhalte sofort gesperrt und erforderliche weitere Schritte eingeleitet werden.
4. Menschenwürde und gruppenbezogene Angriffe
Inhalte, die Menschen aufgrund geschützter oder persönlicher Merkmale pauschal entwürdigen, zu Gewalt oder rechtswidriger Benachteiligung aufrufen oder strafbare menschenfeindliche Äußerungen enthalten, können entfernt werden. Politische, religiöse und weltanschauliche Ideen, Organisationen und Forderungen dürfen dagegen kritisch und kontrovers diskutiert werden.
5. Schutz persönlicher Daten
Private Adressen, Telefonnummern, private E-Mail-Adressen, Zugangsdaten, nicht öffentliche Dokumente oder andere sensible personenbezogene Informationen dürfen nicht ohne ausreichende Berechtigung veröffentlicht werden. Das gezielte Zusammentragen oder Veröffentlichen solcher Informationen zur Einschüchterung („Doxxing“) ist untersagt.
6. Tatsachenbehauptung, Meinung und Quelle
Meinungen und Werturteile sollten als solche erkennbar sein. Wer konkrete Tatsachenbehauptungen über Personen, Wahlen oder politische Vorgänge aufstellt, sollte belastbare Quellen nennen können. Ein Beitrag wird nicht allein deshalb entfernt, weil seine Aussage umstritten ist; bei nachweislich falschen, erheblich irreführenden oder persönlichkeitsrechtsverletzenden Tatsachenbehauptungen kann jedoch eine Kennzeichnung, Korrektur, Einschränkung oder Entfernung erforderlich sein.
7. Wahlen und politische Integrität
Unzulässig sind gezielte Täuschungen über Ort, Zeit, Voraussetzungen oder Durchführung einer Wahl, soweit dadurch Wahlberechtigte konkret von einer ordnungsgemäßen Teilnahme abgehalten werden sollen. Offizielle Wahltermine und Zulassungen werden anhand zuständiger Wahlorgane überprüft. Prognosen, politische Einschätzungen und Kritik an Wahlverfahren bleiben zulässig, wenn sie nicht als amtliche Information ausgegeben werden.
8. Keine Manipulation, Spam oder unechte Konten
Automatisierte Massenbeiträge, gekaufte Reaktionen, künstliche Unterstützungswellen, wiederholte identische Werbung, Linkspam, Identitätstäuschung und die Umgehung von Sperren sind nicht erlaubt. Mehrere Konten dürfen nicht verwendet werden, um Zustimmung, Abstimmungen, Petitionsunterzeichnungen oder Diskussionen künstlich zu beeinflussen.
9. Urheberrechte und Bilder
Es dürfen nur Bilder und Texte hochgeladen werden, die selbst erstellt wurden, für die eine ausreichende Erlaubnis besteht oder deren Verwendung gesetzlich erlaubt ist. Ein öffentlich zugängliches Bild ist nicht automatisch frei nutzbar. Quellenlinks sind erwünscht; fremde Volltexte und fremde Medien sollen nicht ohne Nutzungsrecht kopiert werden.
10. Werbung und Eigenwerbung
Gelegentliche thematisch passende Hinweise können zulässig sein. Rein werbliche Beiträge, Affiliate-Spam, massenhafte Eigenwerbung und wiederholte themenfremde Links sind nicht zulässig. Politische Organisationen und Kandidierende dürfen sich an Diskussionen beteiligen, sofern ihre Identität nicht irreführend dargestellt und die Plattform nicht automatisiert oder massenhaft bespielt wird.
11. Moderationsmaßnahmen
Je nach Art und Schwere eines Verstoßes kommen insbesondere Hinweis, Kennzeichnung, Einschränkung der Sichtbarkeit, Entfernung eines Inhalts, temporäre Funktionsbeschränkung oder Kontosperrung in Betracht. Bei geringfügigen oder erstmaligen Verstößen wird grundsätzlich eine mildere Maßnahme bevorzugt, sofern dadurch kein erhebliches Risiko fortbesteht.
Die Moderation berücksichtigt Kontext, Reichweite, mögliche Schäden, Wiederholungen und die öffentliche Bedeutung eines Beitrags. Gleichartige Sachverhalte sollen nach möglichst einheitlichen Kriterien behandelt werden.
12. Meldung und Beschwerde
Jeder öffentlich erreichbare Inhalt kann über die dafür vorgesehenen Meldefunktionen beziehungsweise über Inhalt melden beanstandet werden. Auch Moderationsentscheidungen können dort überprüft werden. Eine Meldung sollte konkret erläutern, welcher Inhalt aus welchem Grund beanstandet wird.
Missbräuchliche Meldeserien, Einschüchterungsversuche oder bewusst falsche Angaben können selbst als Missbrauch behandelt werden. Gute-faith-Meldungen werden nicht deshalb benachteiligt, weil die Prüfung am Ende zu keiner Entfernung führt.
