1. Korrekturen gehören zum redaktionellen Prozess
Politische Programme, Kandidaturen und öffentliche Aussagen können sich ändern. Quellen können unvollständig, veraltet oder missverständlich sein. RepublikReport behandelt nachvollziehbare Korrekturhinweise deshalb als regulären Bestandteil der Qualitätssicherung.
2. Was gemeldet werden kann
Gemeldet werden können insbesondere ein falscher Wahltermin, eine nicht oder nicht mehr zugelassene Kandidatur, eine unzutreffende Parteizugehörigkeit, eine fehlerhafte Wahlkompass-These, eine falsche Positionszuordnung, eine veraltete Quelle, eine sinnentstellende Zusammenfassung oder ein anderer konkret überprüfbarer Fehler.
3. Welche Quellen bevorzugt werden
Für Wahltermine und Zulassungen haben amtliche Bekanntmachungen und zuständige Wahlorgane besonderes Gewicht. Für politische Positionen werden offizielle Programme, Beschlüsse, Kandidaturseiten, parlamentarische Dokumente und eindeutig zurechenbare öffentliche Aussagen bevorzugt. Sekundärquellen können ergänzen, sollen aber eine verfügbare Primärquelle nicht ohne Grund ersetzen.
4. So wird ein Hinweis geprüft
Die Redaktion vergleicht den beanstandeten Eintrag mit der genannten Quelle und – soweit erforderlich – mit weiteren belastbaren Belegen. Entscheidend ist nicht, ob eine Korrektur politisch vorteilhaft oder nachteilig für einen Beteiligten ist, sondern ob die veröffentlichte Darstellung sachlich tragfähig ist.
Je nach Ergebnis kann ein Eintrag unverändert bleiben, sprachlich präzisiert, mit einer Unsicherheit versehen, mit einer aktuelleren Quelle ergänzt, neu eingeordnet oder entfernt werden.
5. Parteien, Listen und Kandidierende
Parteien, Wählervereinigungen, Listen und Kandidierende können eigene Positionen richtigstellen oder auf offizielle Belege hinweisen. Eine gewünschte Selbstdarstellung wird nicht ungeprüft übernommen. Maßgeblich ist, ob die Quelle die konkrete Position tatsächlich trägt und zur jeweiligen Wahl zeitlich und sachlich passt.
6. Nutzer- und Petitionsinhalte
Bei Nutzerbeiträgen und Petitionen wird zwischen Tatsachenbehauptung, Werturteil und politischer Forderung unterschieden. Eine abweichende Meinung allein ist kein Fehler. Nachweislich falsche erhebliche Tatsachenbehauptungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder andere konkrete Verstöße können dagegen eine Korrektur oder Moderationsmaßnahme auslösen.
7. Korrekturhinweis einreichen
Für einen konkreten Hinweis kann das Melde- und Beschwerdeformular verwendet werden. Die vollständige URL und eine möglichst genaue Beschreibung erleichtern die Prüfung. Für Wahlkompass-Positionen ist eine offizielle oder sonstige belastbare Gegenquelle besonders hilfreich.
8. Keine Löschung wegen bloßer Meinungsverschiedenheit
RepublikReport entfernt rechtmäßige politische Kritik nicht allein deshalb, weil eine betroffene Person oder Organisation ihr widerspricht. Ebenso wird eine Position nicht allein deshalb beibehalten, weil sie aus einer früheren KI-Recherche stammt. Beides wird anhand nachvollziehbarer Quellen und einheitlicher Kriterien geprüft.
